Kloster Hermel

Hermel ist ein abgeschiedenes Kloster im Gebirge. Die Mönche üben sich in strenger Meditation und harter Arbeit. Magie funktioniert an diesem heiligen Ort nicht. Magische Kreaturen fliehen ihn.

Weltbild

Die Mönche auf Kloster Hermel folgen den Regeln des heiligen Brostos. Dieser hat als Ordensgründer und Prophet von Hermel dem Bewahrer die erste Niederschrift dieser Regeln erstellt. Sie wurden im Laufe der Zeit ergänzt und angepasst, doch der Geist der ersten Niederschrift blieb erhalten.

Das Original ist noch vorhanden. Von höherrangigen Brüdern wird erwartet, dass sie dieses mindestens ebenso gut kennen, wie die modernisierte Version.

Hermel der Bewahrer steht für Demut, Gehorsam, Weisheit und Verständigkeit. Aber auch für angemessenes Fortschreiten.

Ordensregeln

Prolog

  1. Siehe, mein Sohn, die Lehren der Weisen, öffne deine Augen und Ohren, um willig sie zu empfangen und treulich zu gehorchen.
  2. Dem Pfad der Laster folgtest Du bisher.
  3. Doch siehe Du kamst, umzukehren und treulich dem Pfad zu folgen, der zum wahren Lichte führt.
  4. Richte Dich stets in allem was Du tust nach den leuchtenden Vorbildern der Propheten.
  5. Und stets bestürme Hermel im Gebet, er möge Dich auf deinem Wege Lenken und Dir Weisheit und Einsicht schenken.
  6. Schreite voran mit Blick auf die Erfahrung, die die Lehren der Alten uns schenkt.
  7. Denn so sprach Hermel zu seinem Prophet ,,Wohlan, es ist nicht die Zeit zu ruhen, Es ist die Zeit, das Licht der Weisheit voranzutragen.``
  8. Doch nicht überstürzte Hast lenke Deine Schritte, denn diese lässt beim kleinsten Stolperstein Dich straucheln.
  9. Denn so steht geschrieben ,,Richte das Gebäude deines Handelns auf das Fundament all dessen, was bereits erwiesen ist. Entscheide bevor Du beginnst, wohin Du den letzten Stein legen willst.``
  10. Scheue Dich nicht, Rat anzunehmen und einen Irrtum einzugestehen.

Aufgaben des Klosters

  1. Das Kloster diene der höheren Ehre und den Tugenden des Bewahrers.
  2. Es sei ein Ort des Friedens
  3. an dem der Weise gerne seine Studien führt
  4. und der Ratsuchende Hilfe findet.
  5. Das Kloster soll keine Feinde in der Welt haben.
  6. Wer Rat suchend kommt sei beraten, ungeachtet Herkunft, Ansehen oder Stand
  7. gemäß seinen Möglichkeiten zum Nutzen der höheren Gemeinschaft.
  8. Dem Rastlosen sei Rast gewährt.
  9. Dem Hungernden gebe man zu essen.
  10. Der Müde erhalte ein Lager für die Nacht.
  11. Bei alle dem sei das Kloster niemals auf Almosen angewiesen.
  12. In Demut bestreite die Gemeinschaft des Klosters alles, was sie zur Erfüllung dieser Aufgaben benötigt aus eigenen Mitteln und durch eigene Arbeit.
  13. Besitzt das Kloster jedoch mehr, als zur Erfüllung seiner Aufgaben angebracht, so soll es dieses an die Armen geben.

Rangordnung im Kloster

  1. Zum Vorstand des Klosters berufen sei der Abt.
  2. Der Abt ist verantwortlich für die Gemeinschaft. Seine Lehren sollen die Brüder mit Freude erfüllen, in seinem Handeln sei er stets vorbildlich.
  3. Für die Gemeinschaft wird er dereinst Rechenschaft ablegen müssen, wenn Hermel ihn zu sich ruft.
  4. Er kenne die Fähigkeiten seiner Brüder, an diesen und an ihrem Eifer in Werken soll er sie messen, nicht an ihrem Aussehen.
  5. Gemäß Eifer und Fertigkeiten vergebe der Abt die Aufgaben im Kloster.
  6. Dem Abt beratend zur Seite stehen die zwölf Ältesten des Klosters.
  7. Die Ältesten soll er stets befragen so eine wichtige Entscheidung ansteht.
  8. Ebenso soll er zur Beratung jene Mönche hinzuziehen, die über tiefe Einsichten in der fälligen Sache verfügen.
  9. Schließlich gebe er jedem Mönch die Gelegenheit Einwände zu äußern.
  10. Hat der Abt seine Entscheidung getroffen, so soll sie von allen ohne Murren erfüllt werden.
  11. Ist die Gemeinschaft im Kloster zu groß, um vom Abt alleine überblickt werden zu können, so bestimme er sinnvolle Teilbereiche, und wähle zu jeder einen fähigen Bruder als Dekan, der von den Lehren Hermels tief durchdrungen und dessen Weisheit erwiesen ist.
  12. Die Dekane tragen Sorge nicht nur für ihre Dekanien, sondern auch für die Einheit der klösterlichen Gemeinschaft.
  13. Zeigt sich ein Dekan seinen Aufgaben nicht gewachsen, was ferne sei, so bekomme er zunächst einen Gehilfen zur Seite gestellt. Tritt auch dann keine Besserung ein, so ernenne der Abt auf Anraten der Ältesten sowie der übrigen Dekane einen anderen Bruder an dessen Stelle.
  14. Besondere Sorgfalt soll der Abt bei der Auswahl eines Cellerar walten lassen.
  15. Der Cellerar walte über allen Besitz des Klosters.
  16. Er sei verantwortlich, damit das Kloster nicht in Armut und weltliche Schuld gerät, und die Brüder nicht hungern.
  17. Auch trage er Sorge, dass die Brüder die Werkzeuge bekommen, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgabe benötigen.
  18. Unvernünftige Forderungen eines Bruders lehne er in Demut ab, ohne den Bruder zu verachten, oder ihn zu kränken.
  19. Doch nichts tue der Cellerar ohne Weisung des Abtes.
  20. Ist die Gemeinschaft groß, so bekomme der Cellerar Helfer, um nicht einen Bereich zugunsten eines anderen vernachlässigen zu müssen.
  21. Kein Bruder halte seine Aufgaben für besser als die eines Anderen.
  22. Lässt sich ein Bruder von seiner Aufgabe zum Hochmut verleiten, so werde er zwei mal ermahnt. Bessert er sich nicht, so bekomme er eine neue Aufgabe, die seinem Character angemessener ist.

Den Mönchen geziemendes Verhalten

  1. Der Mönch übe sich in Demut, Gehorsam und Schweigsamkeit.
  2. Er übe ohne zu murren jede ihm übergebene Aufgabe aus.
  3. Stets strebe der Mönch, sich in seiner Aufgabe zu verbessern. Nie halte er sein Werk für vollkommen.
  4. Wird der Mönch um Auskunft oder Rat gefragt, so höre er die Frage geduldig an, überlege wohl seine Antwort und antworte dann nach bestem Wissen und Gewissen.
  5. Niemals lasse sich der Mönch zu Geschwätzigkeit hinreißen. Der Narr macht viele Worte, doch der Weise braucht derer nur wenige.
  6. Wenn der Meister redet, so hat der Schüler zu schweigen. Der Mönch halte sich niemals für den Meister.
  7. Der Mönch sei sich seiner Unzulänglichkeiten bewusst, doch lasse er keinen Ratsuchenden mit dessen Fragen alleine.
  8. Der Mönch richte nicht über seine Brüder. Bemerkt er ein Fehl im Verhalten eines Bruders, so gehe er in sich und bedenke, dass kein Mensch, auch er nicht vollkommen ist.
  9. Kommt er nach reiflicher Überlegung zu dem Schluss, den Fehler dem Oberen zu berichten, so tue er dies voll Demut, als sei er es selbst gewesen, der gefehlt habe.

Strafen bei Verfehlungen

  1. Hat ein Mönch geringfügig gefehlt, so werde er einmal und ein zweites Mal im geheimen ermahnt.
  2. Hört er nicht auf zu fehlen, so werde er ein drittes mal öffentlich ermahnt.
  3. Beendet er sein fehlerhaftes Verhalten selbst dann noch nicht, so wird er von den Mahlzeiten ausgeschlossen. Er speise nach den anderen Brüdern für sich alleine.
  4. Er soll keine Lesungen oder Gesänge abhalten. Die anderen Brüder sollen nicht zu ihm sprechen.
  5. Dies gilt, bis der Fehler abgebüßt ist, und der Obere die Strafe erlässt.
  6. Wird ein Mönch wegen schwerer Verfehlungen ausgeschlossen, so ist ihm eine eigens eingerichtete Klause zuzuteilen, die er nicht verlassen soll.
  7. Er meditiert, isst, und arbeitet allein.
  8. Kein Bruder soll ohne Auftrag zu ihm kommen, oder zu ihm sprechen.
  9. Nur zu den morgendlichen und abendlichen Dankesgebeten soll er in der Kapelle seinen Platz einnehmen.
  10. Nicht jedoch soll ihm die Rolle des Lektors oder Vorsängers zufallen. Ist die Reihe an ihm, soll er übergangen werden.
  11. Auch dieses gilt, bis der Fehler abgebüßt ist, und der Obere die Strafe erlässt.
  12. Bessert sich der Mönch auch danach nicht so soll eine Körperstrafe nach der Schwere der Schuld und der Konstitution des Mönches verhängt werden.
  13. Zeigt der Mönch auch danach keine Einsicht, so kann der Abt auf Anraten der Ältesten die Verbannung aus dem Kloster aussprechen.
  14. Denn es ist besser ein Unkraut auszureissen, als zuzusehen, wie es um sich greift.

Der Tagesablauf

  1. Eine Stunde vor Sonnenaufgang findet das morgendliche Dankgebet statt. Die Brüder ereifern sich, sich gegenseitig zuvorzukommen, jedoch voll Demut in Mönchen angemessener Weise.
  2. Die Brüder ermuntern sich des Morgens gegenseitig, damit die Schläfrigen keine Ausrede haben.
  3. Das Dankgebet endet mit dem Sonnenaufgang.
  4. Nach dem Gottesdienst stärken die Mönche den Körper mit Brot, frischem Wasser und der Jahreszeit angemessenen Früchten.
  5. Sodann begeben sie sich zur zweistündigen Meditation, um den Geist für den bevorstehenden Tag zu stärken.
  6. Bis zur Mittagsstunde gehen sie nun den ihnen zugewiesenen Aufgaben nach.
  7. Ertönt das Zeichen zum Mittagsgebet, so lassen die Mönche ab, womit sie auch gerade beschäftigt sind, sinken zu Boden und sprechen, jeder für sich, das Dankgebet.
  8. Sodann begeben sich die Mönche zum Speisesaal, um das Mittagsmahl einzunehmen. Ein jeder Mönch erhalte nach seinen Bedürfnissen.
  9. Nach dem Mahl halten die Mönche wiederum eine Stunde gemeinsame Meditation.
  10. Darauf nehmen sie wieder ihre Arbeit auf bis zum Abend.
  11. Mit dem Sonnenuntergang ertönt das Signal zum abendlichen Dankgebet.
  12. Die Meditation am Abend findet im Sommer zuvor, im Winter danach statt.
  13. Ebenso, wenn ein Abendmahl gereicht wird.
  14. Nach dem Abendgebet soll geschwiegen werden. Ein Mönch soll dann nur noch reden, wenn eine vom Abt erhaltene Aufgabe dies nötig macht.

Speis und Trank

  1. Ein Mönch übe sich in Bescheidenheit, daher seien auch seine Speisen von einfacher Art.
  2. Ein Mönch fröne nicht der Völlerei. Er esse nicht über die Sättigung hinaus.
  3. Einem Jeden werde nach seinen Bedürfnissen gegeben.
  4. Wer weniger benötigt sei dankbar, und nicht traurig.
  5. Wer mehr benötigt maße sich keine Überheblichkeit deswegen an, sondern übe sich in Demut wegen seiner Schwäche.
  6. Auch zu schlechten Zeiten sind mindestens zwei Mahle zu bereiten, damit, der vom einen nichts essen kann, am anderen sich stärke.
  7. Gibt es frische Früchte, so gebe man diese zusätzlich.
  8. Der Mönch meide berauschende Getränke. Auf keinen Fall trinke er so viel, dass sein Verstand benebelt werde.
  9. Um den Durst zu stillen genüge dem Mönch Wasser, oder der Frische Saft von Früchten.

Feiertage

  1. Am Feiertag soll die Arbeit ruhen.
  2. Der Mönch übe sich stattdessen verstärkt in Dank und Meditation.

Gäste

  1. Wer an die Pforte des Klosters kommt, der sei als Gast aufgenommen.
  2. Ungeachtet des Standes, Status, Besitz, oder Aussehens sei der Gast aufgenommen.
  3. Dies ist besonders bei den Armen zu beachten, da die Reichen sich darauf verstehen, sich selbst Geltung zu verschaffen.
  4. Dem Gast sei ein Platz zum Schlafen und bei Tisch zugewiesen.
  5. Kommt der Gast um Rat zu suchen, werde ihm dieser Rat zuteil.
  6. Wünscht der Gast länger zu bleiben, um Studien durchzuführen, oder beansprucht er anderweitig die Aufmerksamkeit des Klosters, so soll er dem Kloster einen Beitrag zu seiner Verpflegung leisten.
  7. Kann er dies nicht von sich aus, so ist ihm eine leichte Arbeit zuzuweisen.
  8. Stört er jedoch durch sein Verhalten fortgesetzt die Gemeinschaft des Klosters, so soll der Abt ihn höflich auffordern, das Kloster zu verlassen.
  9. Lebt er jedoch in Respekt vor dem Kloster, so ist er ein Vorbild für jene, die sich dem Kloster verpflichtet haben. Seine Studien sind auf jede Weise zu unterstützen.
  10. Kommt ein Priester oder Mönch einer fremden Gottheit in das Kloster, so ist zu prüfen, ob seine Ziele denen Lehren Hermels nicht widersprechen.
  11. Sind sie vereinbar, so ist ihm ein Raum herzurichten, gemäß seiner Lehre, in dem er seinem Gott dienen kann.
  12. Anderenfalls kann er wohl als weltlicher Gast aufgenommen werden. Seinen Gottesdienst jedoch soll er außerhalb des Klosters verrichten.

Aufnahme neuer Brüder

  1. Bittet ein Fremder um Aufnahme in den Orden, so sei ihm dies nicht leicht gemacht.
  2. Zunächst sei zu prüfen, ob er frei von weltlichen Schulden sei, damit er keinen Unfrieden ins Kloster trage.
  3. Geringere Schulden kann er in einer Werkstätte des Klosters abarbeiten.
  4. Für größere Schulden soll mit Weisheit und Einsicht eine Lösung gesucht werden, bevor der Bewerber aus weltlichen Gründen abgelehnt werden müsse, was fern sei.
  5. Er bleibe nun zwei Wochen als Gast im Kloster. Danach lese ein verständiger Bruder ihm das Regular vor und prüfe, ob er es wohl verstanden habe. Danach frage er, ob der Gast dieses für sich annehmen könne.
  6. Wenn nicht, so gehe er in Frieden.
  7. Bleibt er bei seinem Wunsch, so bekomme er ein Quartier bei den Novizen.
  8. Mit diesen lebe er für zwei Monate.
  9. Danach lese man ihm nochmals das Regularium vor und prüfe sein Gewissen.
  10. Das selbe nach weiteren zwei Monaten.
  11. Während all dieser Zeit steht es ihm frei, jederzeit mit dem Segen des Abtes in sein weltliches Dasein zurückzugehen.
  12. Bleibt er standhaft bei seinem Wunsch, so führe man ihn in das Oratorium. Dort werfe er sich den Mönchen zu Füßen, damit diese für ihn beten.
  13. Noch im Oratorium entkleide man ihn, und kleide ihn in der Tracht des Klosters neu ein.
  14. Er gelte nun als Novize des Klosters.
  15. Sein weltlicher Stand, Rang oder Ansehen haben von nun an keine Bedeutung mehr.

Verhalten der Mönche außerhalb des Klosters

  1. Wird ein Bruder ausgeschickt um außerhalb des Klosters eine Tätigkeit zu verrichten, so trage er dennoch stehts die Lehren Hermels im Herzen.
  2. Erwartet man ihn noch am selben Tag zurück, so soll er außerhalb des Klosters nichts essen oder annehmen.
  3. Er übe sich in Schweigsamkeit und rede nur, wenn sein Auftrag dies erfordert.
  4. Wird er angesprochen, so bleibe er höflich, und antworte, dass es ihm nicht erlaubt ist zu sprechen.
  5. Er erledige seine Aufgabe ohne Säumnis und kehre danach froh zum Kloster zurück.
  6. Bleibt der Bruder länger weg, so ist ihm für einige Tage Verpflegung und Geld mitzugeben, zudem, was er sonst zur Erledigung seines Auftrages benötigt.
  7. Auch außerhalb des Klosters lebe der Mönch nicht von Almosen. Was ihm gegeben wird soll er entgelten, aus den Mitteln, die er mit sich führt oder mit der Arbeit seiner Hände.
  8. Ebenso kann er seinen Ratschluss als Entgelt geben, wenn er danach gefragt wird.
  9. Niemals jedoch schwinge sich ein Mönch zum Richter auf.
  10. Auch soll er jedes Richteramt ablehnen, das ihm angeboten wird. Allenfalls kann er einem Gericht als Ratgeber dienen.
  11. Wird dem Bruder für seine Arbeit, oder seinen Rat mehr geboten, als er für seine Reise oder seine Aufgabe benötigt, so lehne er ab.
  12. Der Bruder übergehe nicht die Gebete und die Meditation. Zur festgesetzten Stunde verrichte er sie, ohne das Signal dafür zu benötigen.
  13. Vor allem sei der Bruder jederzeit bescheiden und höflich, er lasse sich nicht erregen, sondern bleibe ruhig und bedacht, damit er überall ein Vorbild sei und er überall einen Anlass zum Lob seines Handelns, des Klosters und seines Gottes gebe, und nirgends zu Tadel.